INFO FÜR ÄRZTE

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

Herzlichen Dank für die Überweisung Ihrer(s) Patientin(en) an unser Institut. Wir bemühen uns, Ihrem diagnostischen Anliegen zu entsprechen. Um einen reibungslosen und effizienten Untersuchungsablauf garantieren zu können, ersuchen wird Sie, die folgenden Informationen zu beachten.

CT PatientInnenvorbereitung​

Normalerweise ist keine besondere Vorbereitung der PatientInnen für die Durchführung einer CT-Untersuchung notwendig.

Bei der Untersuchung mit iv. Konstrastmittelapplikation ist eine vierstündige Karenz fester und flüssiger Nahrung vor der Untersuchung notwendig, um Komplikationen einer allfälligen Kontrastmittelunverträglichkeit (Aspiration von Erbrochenem) zu minimieren. Wir ersuchen Sie höflich Ihre PatientInnen dahingehend zu informieren.

Ausgenommen davon sind in der Regel Untersuchungen der Nasennebenhöhlen und der Wirbelsäule ohne vorangegangene Operationen sowie Frakturabklärungen.

Für die Untersuchung des Magen-Darmtraktes aber auch der Bauch- und Beckenorgane ersuchen wir Sie, die PatientInnen ca. 1 Stunde vorgestaffelt zum vereinbarten Untersuchungstermin an unser Institut zu schicken, damit eine zeitgerechte und effiziente perorale, allenfalls peranale Kontrastmittelapplikation erfolgen kann. Außerdem empfiehlt sich für die Untersuchungen des Magen-Darmtraktes die extramurale Patientenvorbereitung analog zur Irrigoskopie (leichte Kost am Vortag und Nahrungskarenz ab dem Vorabend der Untersuchung; Abführen mit X-Prep ®).

Bei PatientInnen mit eingeschränkter Nierenfunktion einschließlich PatientInnen mit Einzelnieren, st.p. Nephrektomie oder Nierentransplantation ersuchen wir Sie um Bekanntgabe des aktuellen Serumkreatininwertes.

Bitte beachten Sie, dass Dysfunktion oder Malignome der Schilddrüse, Phäochromozytome und Morbus Kahler (relative) Kontraindikationen zur Durchführung einer kontrastmittelunterstützten CT-Untersuchung darstellen. Die Einnahme metforminhältiger Antidiabetika ist 24 Stunden vor der Untersuchung (bei vorraussehbarer Kontrastmittelapplikation) zu pausieren. Eine allenfalls bestehende oder auch nur mögliche Schwangerschaft Ihrer Patientin ist unbedingt anzugeben, da in diesem Fall die Indikation zur Durchführung einer CT-Untersuchung besonders streng und individuell gestellt werden muss.

CT Intervention

An unserem Institut führen wir sämtliche im klinischen Routinebetrieb anfallenden CT-gezielten diagnostischen und therapeutischen Interventionen durch.

Sollte umständehalber kein stationärer Aufenthalt Ihrer PatientenIn möglich sein, können simple, nicht belastende Eingriffe auch mittels tagesklinischer Überweisung durch die zuständigen Fachabteilungen (zB. Orthopädie, Neurologie, Interne etc.) des KH Ried durchgeführt werden.

Dieses gilt vor allem für diagnostische Feinnadelpunktionen und die Infiltration spinaler Nervenwurzeln.

Da es sich dabei um invasiv radiologische Verfahren handelt, ist die Aufklärung der PatientenInnen durch den durchführenden Radiologen zumindest 24 Stunden vor dem Eingriff vorzunehmen. Wir ersuchen daher, auf die zeitgerechte Terminvereinbarung für ein Aufklärungsgespräch hinzuweisen.

MR PatientInnenvorbereitung​

Im Allgemeinen ist für die Durchführung einer MRT-Untersuchung keine besondere Vorbereitung der PatientenInnen notwendig.

Wir ersuchen Sie jedoch zu beachten, dass akzidentell inkorporierte metallische Fremdkörper oder Metallimplantate Kontraindikationen für die Durchführung einer MRT-Untersuchung darstellen können. Eine absolute Kontraindikation sind implantierte Herzschrittmacher. Herzklappenprothesen stellen in der Regel keine Kontraindikation dar, es sollten jedoch Implantationsjahr und Produktbezeichnung der verwendeten Herzklappe angegeben werden, da einige ältere Modelle nicht MR-tauglich sind.

Bei allen Implantaten einschließlich Insulin- und Schmerzpumpen ist es ratsam die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die MR-Tauglichkeit durch den implantierenden Arzt oder die Produktinformation einzuholen.

Gefäßklipps, Gefäßstents und Embolisationscoils stellen in der Regel keine Kontraindikation zur MR-Untersuchung dar. In Abhängigkeit von der Lage und des verwendeten Materials der Implantate muss jedoch in einigen Fällen aus Sicherheitsgründen ein postinterventionelles Zeitintervall eingehalten werden. Dieses ist in Rücksprache mit dem Radiologen oder dem implantierendem Arzt im Einzelfall abzuklären.

Entgegen landläufiger Meinung erzeugen auch Titanimplantate, in Abhängigkeit von der verwendeten Legierung, mehr oder weniger ausgedehnte perifokale metallische Suszeptibilitätsartefakte, die die Beurteilung der unmittelbaren Umgebung verhindern können.

Großflächige Tätowierungen und „Permanent Make-up“ können durch den unterschiedlichen Metallgehalt der Farben thermisch reagieren und wegen der damit verbundenen lokalen Verbrennungsgefahr eine relative Kontraindikation darstellen. Gleiches gilt im geringen Maße auch für Medizinalpflaster der Marken Emla®, Fentoron®, Flector EP®, Neupro®, Nicorette®, Nicotinell® und Nitroderm®.
MR-Untersuchungen sollten möglichst in einer Applikationspause durchgeführt werden.

Gemäß internationalen Sicherheitsrichtlinien für die Durchführung von MRT-Untersuchungen soll von der Untersuchung Schwangerer Abstand genommen werden. Bei strenger Indikationsstellung werden MRT-Untersuchungen an graviden Patientinnen ab dem 2. Trimenon durchgeführt. Das Stillen eines Kindes stellt keine Kontraindikation zur MRT-Untersuchung dar. Sollte jedoch Kontrastmittel appliziert werden müssen, muss die Patientin darauf hingewiesen werden, dass die Milch für 48 Stunden abzupumpen und zu verwerfen ist.

Wegen Berichten von „nephrogener fibrosierender Dermopathie“ (NFD/NSF) im Zusammenhang mit einigen gadoliniumhältigen Kontrastmitteln ist die Applikation kontraindiziert bei: schwerer Nierenfunktionsstörung, gemessen an der glomerulären Filtrationsrate (GFR) von weniger als 30 ml/min/1.73 m2 und St. p. Leber- oder Nierentransplantation.

Da die mögliche Notwendigkeit einer Kontrastmittelapplikation bei der verordneten MR-Untersuchung nicht in allen Fällen vorhergesagt werden kann (z.B. zufällige Diagnose eines Tumors in der Untersuchungsregion), ersuchen wir Sie bei Ihnen bekannter Nierenfunktionsstörung der uns zugewiesenen PatientIn die aktuelle GFR bekannt zu geben.

Wahl der Untersuchungsmodalität

Hier finden Sie die digitale Version der „Orientierungshilfe Radiologie und Nuklearmedizin„. Eine Anleitung zum optimalen Einsatz der klinischen Radiologie, herausgegeben von der Bundesfachgruppe Radiologie der österreichischen Ärztekammer in Zusammenarbeit mit dem Verband für medizinischen Strahlenschutz in Österreich, dem Verband für bildgebende Diagnostik Österreich und der österreichischen Röntgengesellschaft.

Darin finden Sie nach klinischen Fragestellungen und Körperregionen geordnet den Vorschlag für einen effizienten Algorithmus der bildgebenden Diagnostik.

Klinisch übliche Körperregionen

In den angefügten Schemata, geordnet nach MR-Untersuchungen (MRT), MR-Angiographien (MRA) und CT-Untersuchungen (CT), finden Sie die gängige klinische Einteilung der Körperregionen, die auch als Verrechnungsgrundlage mit den Sozialversicherungen dienen. Dabei bitten wird Sie zu beachten, dass die Verordnung zur Untersuchung verschiedener Körperregionen zum selben Termin für die PatientInnen oft nicht zumutbar sein kann.

Speziell in der MRT kann die angestrebte Bewegungslosigkeit im Gerät (zur Akquisition artefaktfreier Bilder) durch die protrahierte Untersuchungsdauer dann nicht gewährleistet werden. Dies gilt vor allem für PatientInnen im fortgeschrittenen Alter oder mit akuten Schmerzen und Kinder.

PatientInnen-Information

Patienteninformationsblätter und Einverständniserklärungen:

Wir hoffen, dass Ihnen die ausdruckbaren Patienteninformationsblätter/Einverständniserklärungen zu den jeweilig gewünschten Untersuchungsmodalitäten bei Bedarf die Beantwortung grundsätzlicher Patientenfragen erleichtern.

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